Still gedenken, zur Ruhe kommen oder protestieren.

Der Karfreitag als Fest für Christen − und für jedermann in Bayern.

Der Todestag Jesu ist nicht nur DER katholische und evangelische Gedenktag, er ist auch ein gesetzlicher Feiertag, der für alle Bürger – Christen und Nichtchristen − gilt. Nicht nur Geschäfte sind an diesem Tag geschlossen, sondern auch Diskotheken, Gaststätten, Kinos und andere Freizeitbetriebe durften bislang gar nicht, oder nur mit einer Sondergenehmigung, öffnen.

Eine solche zu bekommen, war bislang allerdings ungewöhnlich, denn laut Definition ist eben besonders der Karfreitag ein „stiller Tag“, an dem auch in Bayern gemäß dem Feiertagsgesetz alle Unterhaltungsveranstaltungen, bei denen „der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter“ nicht gewahrt wird, verboten sind.

Dies soll sich nun – in Bayern − ändern. Denn laut des Beschlusses des Bundeverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016 ist der Schutz des Karfreitags in Bayern unverhältnismäßig streng. Bereits 2007 gab es eine Verfassungsbeschwerde des „Bundes für Geistesfreiheit“ (bfg), dem eine geplante Veranstaltung unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual“ verboten wurde. Für Assunta Tammelleo, die nach dem Verbot der Heidenspaß-Party 2007 für den bfg München geklagt hatte, soll nun mit der diesjährigen Veranstaltung nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefeiert werden: „Endlich wurde eine gesetzliche Regelung aufgehoben, die religionsfreie Menschen völlig unnötigerweise in ihren Freiheiten einschränkt.“

Was „stille Feiertage“ sind, ist in den deutschen Bundesländern unterschiedlich festgeschrieben, auch was erlaubt und verboten ist. Fürsprecher dieser Tage sind vor allem die Kirchen, die diese nicht nur als religiöse Angelegenheit sehen, sondern ihnen auch einen umfassenden gesellschaftlichen Nutzen zuschreiben. „Die stillen Feiertage bringen eine Unterbrechung in den rastlosen Alltag und sind auch für Familien wichtig, damit sie zur Ruhe kommen können“, so das katholische Erzbistum München und Freising.

Ob der Beschluss des Bundeverfassungsgerichts allgemein zu einer Flut von Anträgen zur Genehmigung von Unterhaltungsveranstaltungen an Karfreitag geführt hat, ist nicht kommentiert.

Und wie ein jeder Bürger und/oder Christ dies für sich persönlich sieht und hält – auch nicht.

Quelle: Bundeverfassungsgericht.de, presseportal.de